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AG Hamburg, 18.03.2015 - 31b C 219/14 |
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Volltextveröffentlichung
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
AG Hamburg verurteilt HUK-COBURG Haftpflichtunterstütungskasse zur Zahlung restlicher, abgetretener Sachverständigenkosten mit Urteil vom 18.3.2015 - 31b C 219/14 -.
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- BGH, 22.07.2014 - VI ZR 357/13
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Anforderungen an die tatrichterliche Schätzung …
Auszug aus AG Hamburg, 18.03.2015 - 31b C 219/14
(vgl. BGH, Urteil vom 22.07.2014 - VI ZR 357/13, Rn. 14 ff. m.w.N., Juris) Dabei ist der Geschädigte grundsätzlich nicht zu einer Erforschung des ihm zugänglichen Markts verpflichtet, um einen für den Schädiger und dessen Haftpflichtversicherer möglichst preisgünstigen Sachverständigen ausfindig zu machen, wobei für ihn allerdings das Risiko verbleibt, dass er ohne nähere Erkundigungen einen Sachverständigen beauftragt, der sich später im Prozess als zu teuer erweist (BGH…, Urteil vom 23.01.2007 - VI ZR 67/07, Rn. 17 Juris).(BGH, Urteil vom 22.07.2014 - VI ZR 357/13, Rn. 17, Juris) Dabei genügt der Geschädigte seiner Darlegungslast zur Schadenshöhe regelmäßig durch die Vorlage der entsprechenden von ihm beglichenen Rechnung für das Sachverständigengutachten (BGH, Urteil vom 22.07.2014 - VI ZR 357/13, Rn. 16, Juris).